Jahreshauptversammlung TSV Wennigsen

Hiermit laden wir Dich/Sie zur diesjährigen, ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Wennigsen / Deister e.V. herzlich ein.

Die Versammlung findet am Donnerstag, den 29. September 2022 um 19.00 Uhr,

in der Gaststätte „Restaurant Rani´s Palace“ – Saal Calenberger Hof“, Bahnhofstraße 11,
in Wennigsen, statt.

Der Hauptvorstand würde sich über Deine/Ihre Teilnahme sehr freuen!

Für die Versammlung gelten die aktuell gültigen Corona-Auflagen des Landes Niedersachsen (z. Zt. nur gültig bis 31.08.2022). Im eigenen Interesse der Mitglieder schlagen wir vor, dass die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) von allen Teilnehmern eingehalten wird und im Saal bis zum Sitzplatz eine FFP2-Maske getragen wird! Um Verständnis wird vom Vorstand ausdrücklich gebeten.
 Zusätzlich wird um Anmeldung der Teilnehmer in der Geschäftsstelle bei Antje Fetköther unter geschaeftsfuehrung@tsv-wennigsen.de oder telefonisch unter
05103-8801 gebeten.
Alternativ kann die Anmeldung auch bei Jürgen Stegen unter juergenstegen@aol.com oder telefonisch unter 05103-3686 bis zum 18.09.2022 erfolgen.
 

Tagesordnung:

01). Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden
02). Feststellung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
03). Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
04). Genehmigung der Tagesordnung
05). Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 06.06.2018
06). Totenehrung durch den 1. Vorsitzenden
07). Grußworte der Gäste
08). Ehrungen
09). Berichte der Sparten und des Hauptvorstandes
10). Aussprache zum TOP 9
11). Bericht der Kassenprüferinnen
12). Entlastung des Vorstandes
13). Vorschläge zur Beschlussfassung über nachstehende Satzungsänderungen:

 - Satzungsänderung zu § 5 Mitgliedschaften: Ergänzung um einen weiteren Absatz (7) mit folgendem Text:
 „Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern folgende Daten: Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), vereinsbezogene Daten (Eintritt Ehrungen, Ämter). Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies zwingend erforderlich ist.“
​Begründung: Auskunftspflicht gegenüber Mitgliedern gem. Art. 15 DSGVO, §§ 32 BDSG.

 - Satzungsänderung zu § 6 Erwerb der Mitgliedschaft: Ergänzung um einen weiteren Absatz (4) mit folgendem Text:
 „Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift und ihrer Bankverbindung dem Verein (Geschäftsstelle) mitzuteilen.“
​Begründung: Grundsatz der Richtigkeit gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO

​- Satzungsänderung zu § 14 (3) Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung: Die Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung ist im Aushangkasten am Eingangstor zum Kunstrasenplatz (Bröhnweg, 30974 Wennigsen) und auf der Homepage des Vereins vorzunehmen.
​Begründung: Die derzeitige Formulierung zur Bekanntmachung ist nicht ausreichend bestimmt. Das Registergericht könnte dies bei der Prüfung weiterer Satzungsänderungen bemängeln und die Eintragung/en insgesamt zurückweisen.

​- Satzungsänderung zu § 16 Hauptvorstand: Ersatzlose Streichung der Position  Vereinssportwart/in
​Begründung: Eine Besetzung war mangels Bewerber und Interesse in der Vergangenheit immer wieder gescheitert; die spezifischen Tätigkeiten werden zwischenzeitlich innerhalb der einzelnen Sparten erfüllt, so dass die Notwendigkeit der Besetzung nicht mehr gegeben ist.

​- Satzungsänderung zu § 19 (4) Vergütungen …: Die Betragsangabe von 500 € ist ersatzlos zu streichen.
      Begründung: Betrag ist nicht mehr aktuell; zukünftige Anpassungen entfallen dadurch.
      ​Die Höhe des Betrages wird durch die Regelung im § 3 Nr. 26a EStG (zz. 840 €) ausreichend bestimmt   

14). Neuwahlen zum Vorstand laut Satzung oder Notwendigkeit
​a). 1. Vorsitzende/r (Amtszeit: 2 Jahre)
​b). 2. Vorsitzende/r (Finanzen, Geschäftsstelle), (4 Jahre)
​c). 3. Vorsitzende/r (Frauen, Soziales), (2 Jahre)
d). Pressewart/in (2 Jahre)
e). Jugendwart/in (4 Jahre)
f). Protokollführer/in (4 Jahre)
​g). 1 Kassenprüfer/in (4 Jahre) und 1 Ersatz-Kassenprüfer/in (4 Jahre)

15). Anträge 
16). Verschiedenes
​Anträgezu Top 15 sind schriftlich mit Begründung bis zum 18.09.2022 beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

In der Hoffnung Dich/Sie am 29.09.2022 begrüßen zu können, verbleiben wir

Jürgen Stegen, 1. Vorsitzender

 

 
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