Neue Vereinssatzung für den TSV Wennigsen/Deister e.V. ist unumgänglich

Die derzeitige Vereinssatzung als „Verfassung“ des TSV Wennigsen/Deister e.V. wurde letztmalig im Jahr 2002 geändert und entspricht nicht mehr allen Anforderungen in vereinsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.
Der Hauptvorstand des TSV hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Text des neuen Satzungsentwurfes beschäftigt und beschlossen, die neue Satzung in der auf der Internet-Seite des TSV (www.tsv-wennigsen.de) eingestellten Textfassung vom 12. Juli 2010 der nächsten Jahreshauptversammlung des TSV zur Annahme vorzulegen.
Neben den grundlegenden organisatorischen Regelungen (Name, Zwecke, Mitgliedschaft, Organe usw.) enthält die Neufassung auch eine rechtliche Grundlage zur Möglichkeit der Zahlung einer Ehrenamtspauschale für bestimmte Funktionsträger im Verein (Der Bundesgesetzgeber hat im Jahre 2007 gesetzlich einen jährlichen Pauschalbetrag von maximal 500 Euro zugelassen).
Der TSV ist ein Mehrspartenverein, die sportlichen Angebote werden in der Regel von den derzeit sieben Sparten organisiert und angeboten. Auf diese Systematik nimmt die Satzung ebenfalls Bezug:
➢So wird eine Aufwertung der Spartenleitungen insofern vorgenommen, dass die jeweilige Leitungsperson einer Sparte künftig kraft Satzung voll stimmberechtigtes Mitglied des Hauptvorstandes des TSV ist, eine Wahl oder Bestätigung seitens der Jahreshauptversammlung ist künftig nicht vorgesehen.
➢Die Sparten sind zwar rechtlich unselbständige Teile des Vereins, haben aber innerhalb des Vereins relativ große Handlungsmöglichkeiten in organisatorischen und finanziellen Fragen.
➢So ermöglicht der Satzungsentwurf die Erhebung eines besonderen Spartenbeitrages, der im vollen Umfange nur für Zwecke der Sparte zur Verfügung steht.
➢Erstmals wird auch die Möglichkeit der Festlegung von Arbeitseinsätzen von Spartenmitgliedern für die Unterhaltung von Sportanlagen einer Sparte hinsichtlich Umfang, finanzieller Bewertung und Erhebungsmöglichkeiten rechtlich abgesichert.
Dem Hauptvorstand ist daran gelegen, in der Jahreshauptversammlung eine straffe Diskussion über die Satzung vornehmen zu können. Aus Kostengründen wird auf eine Versendung des umfangreichen Satzungsentwurfes an alle Mitglieder verzichtet. Alle interessierten Mitglieder haben gleichwohl ab sofort die Möglichkeit, sich über die Internetseite http://www.tsv-wennigsen.de den Satzungstext zu informieren. Mitglieder, die über keinen Internet-Anschluss verfügen, können sich den Text über die Geschäftsstelle bei Antje Fetköther, Neustadtstr. 35 A, 30974 Wennigsen, Tel. 05103/8801, beschaffen.
Ansprechpartner für Satzungsfragen, Erläuterungen, Anregungen usw. ist der stellvertretende Vorsitzende
Peter Oldekopf
Kirchdorfer Str. 8
30974 Wennigsen
Tel. 05103/555 9019
eMail: peter.oldekopf@kabelmail.de

Der Entwurf findet ihr hier.zum downloaden.