Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis listet rechtskräftige Verurteilungen auf.

Wer es einsieht, stellt damit sicher, dass ein wegen sexualisierter Gewaltrechtskräftig verurteilter Straftäter als solcher erkannt wird.


Diese Vorlagepflicht entfaltet Außenwirkung und signalisiert: „Unser Verein duldet keine Täter – wir sind wachsam.“


Die berechtigten Ängste um den Schutz sensibler persönlicher Daten, z.B. der Information über strafrechtliche Verurteilungen, die nichts mit dem Traineramt zu tun haben, müssen aufgefangen werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass alle Trainer unter einen Generalverdacht gestellt werden.


Das erweiterte Führungszeugnis wird auf Antrag von staatlichen Stellen, in der Regel den Bürgerämtern, erteilt. Die Erstellung ist, für die im Jugendbereich tätigen Ehrenamtlichen, kostenlos.


Im Rahmen der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses sind die Daten und Persönlichkeitsrechte des Betroffenen strikt zu beachten. Die Daten sind streng vertraulich.


Der TSV Wennigsen hat verlässliche und verbindliche Verfahrensregeln zur Anforderung, sowie zur Prüfung der Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses und Achtung der Vertraulichkeit festgelegt.