Verhaltensrichtlinien des TSV Wennigsen e.V.

Für alle Mitglieder unseres Vereins und diejenigen, die für den Verein tätig sind, gelten deshalb die folgenden Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen innerhalb unseres Vereins:

 

1. Wichtigste Regel
Ich suche oder schaffe aktiv keine Anlässe / Situationen, in denen ich und ein Kind / Jugendliche(r) alleine sind!
Das gilt auch für die Kommunikation (z.B. Whatsapp).

2. Umgang
Kein Kind / Jugendliche(r) bekommt von mir besonders viel Aufmerksamkeit (z.B. Anerkennung, Lob)
Ich ignoriere auf der anderen Seite ebenfalls keine Kinder / Jugendliche, die Hilfe von mir benötigen.
Verboten:
• Bloßstellen von Kindern / Jugendlichen in der Gruppe

3. Körperliche Kontakte
Ich achte darauf, dass körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (z.B. Hilfestellungen, Techniktraining, Ermunterung, Trost oder Gratulation) das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten.
Auch erlaubte körperliche Kontakte stelle ich sofort ein, wenn ein Kind bzw. Jugendlicher dies nicht wünscht (auch bei der Hilfestellung, beim Trösten, ggf. vorher kurz nachfragen).

Ich dränge keinem Kind gegen seinen Willen den Körperkontakt auf, sondern reagiere sensibel und situationsorientiert ohne Kinder dabei zu bevorzugen oder hervorzuheben.
Ich vermeide unangemessene Berührungen allgemein – z.B. häufige, anlasslose Umarmungen oder Streicheln der Spieler(in).
Verboten:
• Berühren eines Kindes im Genitalbereich; Küssen oder darüber hinaus
• jegliche Form von Gewalt

4. Kommunikation
Meine Umgangssprache verzichtet auf diskriminierende, sexistische und gewalttätige Äußerungen (wenn ich mich unklar/missverständlich ausgedrückt habe, suche ich sofort das Gespräch mit dem Betroffenen zur Klärung).
Ebenso achte ich auf meinen Tonfall und vermeide einen groben Umgangston.
Verboten:
• Beleidigung / Mobbing / Diskriminierung
• Mitteilungen mit sexuellem Inhalt


5. Dusch- und Umkleidesituationen

Ich dusche nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen und bin während des Umkleidens nicht in der Umkleidekabine anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies.  In dem Fall versuche ich eine zweite Aufsichtsperson mitzunehmen (Vier-Augen-Prinzip). Meine Anwesenheit begrenze ich auf das absolute Minimum.
Ich sorge dafür, dass während des Duschens und Umkleidens die Handys in den Taschen bleiben.
Es darf kein Zwang zum Duschen bestehen bzw. zum Duschen ohne Badebekleidung.
Verboten:
• Foto- und Videoaufnahmen
• Aufforderung, sich außerhalb der Umkleide umzuziehen
• „Hilfestellungen“ bei der Körperhygiene

6. Training
Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier-Augen-Prinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht.
Niemand wird von mir zu einer Übung gezwungen.
Verboten:
• Training bis zur völligen Erschöpfung unter Ignoranz der physischen Grenzen

7. Einzeltraining
Einzeltrainings führe ich nur durch, wenn mindestens eine weitere erwachsene Person anwesend ist.
Vor dem Einzeltraining informiere ich die Eltern und die Jugendleitung.

8. Fotos und Filme
Fotos sind nur von Situationen außerhalb der Umkleidekabine und den Duschen erlaubt. Es sollte vorher eine Absprache mit den Beteiligten und den Eltern erfolgen.

9. Mitnahme in den Privatbereich
Einzelne Kinder und Jugendliche nehme ich nicht in meinen Privatbereich mit (z.B. Haus, Wohnung, Garten), ohne dass nicht mindestens eine weitere erwachsene Person anwesend ist.
Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in meinem Privatbereich statt.

10. Privatgeschenke
Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Kinder und Jugendlicher mache ich keine individuellen Geschenke. Ich gewähre keinem Kind oder Jugendlichen eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z.B. das nicht durch Leistung bedingte Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten usw.


11. Geheimnisse und vertrauliche Informationen
Ich teile mit einzelnen Kindern und Jugendlichen keine privaten Geheimnisse oder vertraulichen Informationen, auch nicht in den sozialen Medien.
Alle Absprachen und jegliche Kommunikation kann ich jederzeit offenlegen.
Ich kommuniziere nicht über Chat-Programme sozialer Netzwerke (wie z. B. Facebook) oder Messenger Apps (wie z. B. WhatsApp) mit einzelnen Kindern und Jugendlichen über private Themen.

12. Maßnahmen mit Übernachtungen
Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Erwachsenen begleitet, wenn dies möglich ist, einer weiblichen und einer männlichen Person. Dies können neben Übungsleiter*innen auch Elternteile sein.
Kinder/Jugendliche und Betreuer*innen übernachten grundsätzlich, wenn möglich, in getrennten Zimmern/Zelten.
Ich übernachte nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen in einem Zimmer/Zelt.
Ich vermeide Situationen, in denen ich alleine mit einem Kind oder Jugendlichen bin.
Ist dies nicht zu umgehen, informiere ich vorher die weiteren anwesenden Betreuer*innen und lasse beispielweise die Türen geöffnet. Vor Betreten des Zimmers klopfe ich an.

13. Transparenz im Handeln
Weiche ich von einer der Verhaltensregeln aus guten und nachvollziehbaren Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Trainer, Betreuer oder Mitarbeiter des Vereins abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von den Verhaltensregeln.

14. Führungszeugnis
Auf Verlangen des Vereins lege ich spätestens alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis einem Mitglied des Teams Kinderschutz vor.


Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art, als auch dem Schutz von Übungsleiter/innen und Betreuer/innen und sonstigen Verantwortlichen vor einem falschen Verdacht.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung der genannten Punkte zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Verein:

Name, Vorname ___________________________________

Ort, Datum: ______________________________

Unterschrift: _____________________________