Hiermit laden wir Dich/Sie zur diesjährigen, ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Wennigsen / Deister e.V. herzlich ein. Die Versammlung findet
am Freitag, den 26. November 2021 um 18:30 Uhr,
in der Gaststätte „Restaurant YAMAS – Hotel Calenberger Hof“, Bahnhofstraße 11, in Wennigsen, statt. Der Hauptvorstand würde sich über Deine/Ihre Teilnahme sehr freuen! Die Küche ist von 17:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
Um die Versammlung coronaregelkonform durchführen zu können, müssen die Teilnehmer/innen geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet (3G-Regel) sein.
Am Eingang zum Versammlungsraum ist dieses entsprechend nachzuweisen.
Zusätzlich wird um Vor-Anmeldung bei Jürgen Stegen unter juergenstegen@aol.com oder bei Antje Fetköther auf der Geschäftsstelle unter geschaeftsfuehrung@tsv-wennigsen.de bis zum 19.11.2021 gebeten.
Alternativ kann die Vor-Anmeldung auch per Kurzmitteilung an die Adresse „Neustadtstraße 35a, 30974 Wennigsen“ oder „Im Winkel 1a, 30974 Wennigsen-Argestorf“ erfolgen.
!!! Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur mit dem entsprechenden „3G – Nachweis“ möglich!!!
Ausgenommen am Sitzplatz, ist innerhalb der Gaststätte eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine FFP2-Maske zu tragen. Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln gelten dort ebenso.
Am Veranstaltungstag gelten die aktuellen Regelungen des Landes Niedersachsen bzw.
der Region Hannover.
Um Verständnis wird ausdrücklich gebeten.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 06.06.2018
6. Totenehrung durch den 1. Vorsitzenden
7. Grußworte der Gäste
8. Ehrungen
9. Berichte der Sparten und des Hauptvorstands
10. Aussprache zum TOP 9
11. Bericht der Kassenprüfer
12. Entlastung des Vorstands
13. Vorschläge zur Beschlussfassung über nachstehende Satzungsänderungen:
- siehe Anhang
14. Neuwahlen zum Vorstand laut Satzung oder Notwendigkeit
a). 1. Vorsitzende/r (Wahlzeitraum 3 Jahre)
b). 3. Stellvertretende/r Vorsitzende/r (Frauen, Soziales), (3 Jahre)
c). Pressewart/in (3 Jahre)
d). 1 Kassenprüfer/in (3 Jahre) und 1 Ersatz-Kassenprüfer/in (3 Jahre)
15. Anträge
16. Verschiedenes
Anträge sind schriftlich mit Begründung bis zum 19.11.2021 beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
In der Hoffnung Dich/Sie am 26.11.2021 begrüßen zu können, verbleiben wir
mit sportlichen Grüßen
TSV Wennigsen/Deister e.V.
Jürgen Stegen, 1. Vorsitzender
Anhang
13. Vorschläge zur Beschlussfassung über nachstehende Satzungsänderungen:
- Satzungsänderung zu § 5 Mitgliedschaften: Ergänzung um einen weiteren Absatz (7) mit folgendem Text.
„Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern folgende Daten: Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), vereinsbezogene Daten (Eintritt, Ehrungen, Ämter). Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist.“
Begründung: Auskunftspflicht gegenüber Mitgliedern gem. Art. 15 DSGVO, §§ 32 BDSG.
- Satzungsänderung zu § 6 Erwerb der Mitgliedschaft: Ergänzung um einen weiteren Absatz (4) mit folgendem Text.
„Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift und ihrer Bankverbindung dem Verein (Geschäftsstelle) mitzuteilen.“
Begründung: Grundsatz der Richtigkeit gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO
- Satzungsänderung zu § 14 (3) Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung: Die Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung sind im Aushangkasten Bergmannstraße 20 und auf der Homepage des Vereins vorzunehmen.
Begründung: Die derzeitige Formulierung zur Bekanntmachung ist nicht ausreichend bestimmt. Das Registergericht könnte dies bei der Prüfung weiterer Satzungsänderungen bemängeln und die Eintragung/en insgesamt zurückweisen.
- Satzungsänderung zu § 16 Hauptvorstand: Ersatzlose Streichung der Position Vereinssportwart/in
Begründung: Eine Besetzung war mangels Bewerber und Interesse in der Vergangenheit immer wieder gescheitert; die spezifischen Tätigkeiten werden zwischenzeitlich innerhalb der einzelnen Sparten erfüllt, so dass die Notwendigkeit der Besetzung nicht mehr gegeben ist.
-Satzungsänderung zu § 17 „Aufgaben und Zuständigkeiten... um nachfolgenden Zusatz:
„Bestimmung von Delegierten (Vereinsvertretern) zur Wahrnehmung der Mitglieder-
Rechte in den Verbandsmitgliedschaften gemäß § 4 dieser Satzung.“
Begründung: Entsendung von Delegierten aufgrund entsprechender Satzungsregelungen in den Verbänden,
zu deren Anerkennung sich der TSV in der eigenen Satzung verpflichtet hat.
- Satzungsänderung zu § 19 (4) Vergütungen …: Die Betragsangabe von 500 € ist ersatzlos zu streichen.
Begründung: Betrag ist nicht mehr aktuell; zukünftige Anpassungen entfallen dadurch.
Die Höhe des Betrages wird durch die Regelung im § 3 Nr. 26a EStG (zz. 840 €) ausreichend bestimmt